Kostenbeteiligung der Krankenkassen

Wann beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten?

Welche Leistungen werden übernommen?

Die Krankenkassen unterscheiden ihre Leistungen gemäß § 20 SGB V für präventive Ernährungsberatung und § 43 SGB V für medizinisch notwendige Ernährungstherapie. Je nach Leistung unterscheidet sich die Kostenbeteiligung, die dann auch noch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist. Für Klarheit hilft es nur, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Auch im Rahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es Möglichkeiten einer Zuzahlung.


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